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BAG, 28.02.1956 - 3 AZR 90/54 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Niedersachsen, 09.11.2021 - 10 Sa 176/21
Anforderungen an eine Stufenklage i.S.d. § 254 ZPO; Betriebliche Übung als …
Nach ständiger Rechtsprechung entsteht eine betriebliche Übung durch ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn und soweit der Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durfte, ihm werde eine entsprechende Leistung auch zukünftig gewährt (… BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 - Rn. 27;… 5. Mai 2015 - 1 AZR 806/13 - Rn. 26; 28. Februar 1956 - 3 AZR 90/54 - zu II. der Gründe). - LAG Niedersachsen, 09.11.2021 - 10 Sa 217/21
Informationsanspruch als Teil der Stufenklage nach § 254 ZPO Kein allgemeiner …
Nach ständiger Rechtsprechung entsteht eine betriebliche Übung durch ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn und soweit der Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durfte, ihm werde eine entsprechende Leistung auch zukünftig gewährt (…BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 - Rn. 27;… 5. Mai 2015 - 1 AZR 806/13 - Rn. 26; 28. Februar 1956 - 3 AZR 90/54 - zu II. der Gründe). - LAG Hamburg, 06.05.1994 - 3 Sa 69/93
Betriebliche Altersversorgung; Tarifliche Zulage; Tarifvertrag; Ruhegeld; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamburg, 20.12.1994 - 3 Sa 55/94
Gewährung eines Essensgeldzuschusses nach Inkrafttreten eines …
Wurde in der Rechtsprechung bis Ende der 60er Jahre noch zwischen individuell vereinbarten Ansprüchen aus Arbeitsvertrag und solchen auf der Grundlage allgemeiner Arbeitsbedingungen differenziert und ausgehend vom sogenannten Ordnungsprinzip bei allgemeinen Arbeitsbedingungen eine automatische Verdrängung durch eine nachfolgende kollektiv-rechtliche Regelung und damit insbesondere auch durch einen nachfolgenden Tarifvertrag angenommen (vgl. z.B. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Februar 1956 - 3 AZR 90/54 - AP Nr. 1 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, Urteil vom 20. Dezember 1957, AP Nr. 11 zu Art. 44 Truppenvertrag; Urteil vom 27. November 1958 - 4 AZR 445/56 - AP Nr. 26 zu Art. 44 Truppenvertrag; Urteil vom 4. Februar 1960, AP Nr. 7 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip; vgl. im übrigen BAG GS, Beschluß vom 16. September 1986, EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 17 zu CI 1 der Gründe), hat sich der Große Senat in dem Beschluß vom 16. September 1986 der in der Literatur bereits damals überwiegend vertretenen Ansicht angeschlossen und eine uneingeschränkte Geltung des Günstigkeitsprinzips auch im Verhältnis zu vorvertraglichen Ansprüchen auf der Grundlage arbeitsvertraglicher Einheitsregelungen bejaht (…BAG GS, a.a.O., zu II 3 a) der Gründe, S. 88).